© Felix Hüffelmann | Stephan Mießeler, 2021
Fonds
Kulturelle Bildung im Alter
Aus dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter fördern wir mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen Projekte, die modellhaft sind für die Stärkung und Entwicklung Kultureller Bildung mit älteren, alten und hochaltrigen Menschen mit und ohne Einschränkungen.
Ziele
Die geförderten Projekte
- ermöglichen gestalterisch-künstlerische Auseinandersetzung,
- sind partizipativ ausgerichtet,
- orientieren sich an den Interessen und Stärken der Teilnehmenden,
- tragen zur Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlich-kulturellen Leben sowie zu ihrem Engagement in der Kultur bei und verbessern ihren Zugang zu Kunst und Kultur in unterschiedlichen kulturellen Sparten und Formaten,
- richten sich insbesondere an Personen und Gruppen, die bisher kaum oder nicht am öffentlichen Kunst- und Kulturleben teilhaben.
Förderverfahren
Bevorzugt gefördert werden Projekte von besonderer künstlerisch-kultureller Qualität, die modellhafte und nachhaltige Formen und Formate Kultureller Bildung entwickeln. Ein weiteres Kriterium ist die Orientierung der Projekte an den Interessen, Zugängen, Erfahrungen und Stärken der Teilnehmenden. Vorrang genießen zudem Projekte Kultureller Bildung, die eines oder mehrere der nachstehenden Ziele verfolgen:
- Stärkung von Engagement älterer Menschen in Kunst und Kultur
- Entwicklung inklusiver Projektkonzepte, die z. B. ältere Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Ältere mit Einwanderungsgeschichte einbeziehen
- Eröffnung neuer Zugänge zu Kunst- und Kultureinrichtungen (Museen, Theater etc.), durch Vermittlungsformen für ältere Menschen, die nicht (mehr) an Kultur teilhaben
- Anregung eines intergenerationellen Dialogs
- Anregung eines inter- und transkulturellen Dialogs
- Entwicklung von wohnortnahen Formaten Kultureller Bildung, besonders in ländlichen Räumen
Die Mindesthöhe der beantragten Fördersumme beträgt 2.000 Euro; für kommunale Antragsteller*innen liegt sie bei 12.500 Euro. Für die Ausschreibung standen im Jahr 2026 Mittel in Höhe von insgesamt 100.000 Euro zur Verfügung.
Antragsberechtigt sind Kulturschaffende mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, kommunale und freie Kulturinstitutionen sowie Einrichtungen der sozialen Arbeit, der Bildungsarbeit und der Altenpflege in NRW, die in Zusammenarbeit mit Künstler*innen, Kulturgeragog*innen oder einer Kultureinrichtung ein Projekt der Kulturellen Bildung mit älteren Menschen in NRW umsetzen möchten.
- Antragsteller*innen, die zwei Jahre in Folge eine Förderung aus dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter erhalten haben, sind im darauffolgenden Jahr nicht förderberechtigt.
- Eine gleichzeitige Förderung aus dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter und dem Diversitätsfonds des Landes NRW ist nicht möglich.
Eine unabhängige Jury trifft eine Auswahl aus den eingegangenen Bewerbungen und spricht Förderempfehlungen aus. Die Jurymitglieder werden jeweils für einen Zeitraum von maximal drei Jahren berufen. Bei der Zusammensetzung der Jury achten wir auf sich ergänzende Expertisen in verschiedenen Sparten der Kulturellen Bildung im Alter sowie Fachwissen zu unterschiedlichen Querschnittsthemen wie etwa Demenz oder intergenerationelle Kulturarbeit.
Jurymitglieder
- Volker Buchloh, Chorleiter und langjähriger Leiter des Kulturbüros sowie der Städtischen Musikschule Oberhausen
- Dr.in Jessica Höhn, Theaterpädagogin und Wissenschaftlerin
- Hanna Lena Hohmann, Kulturgeragogin und Projektreferentin bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO)
- Katarzyna Salski, Deutsches Kinder- und Jugendfilmzentrum (KJF), Projektleitung u. a. für den Deutschen Generationenfilmpreis und das Bundes.Festival.Film.
- Brigitte Schorn, Kulturpädagogin, 1. Vorsitzende des ibk e. V. und langjährige Leitung der Arbeitsstelle Kulturelle Bildung des Landes NRW
Mit wechselnden Förderschwerpunkten werden in jeder Ausschreibungsrunde Impulse gesetzt, um bestimmte Diversitätsdimensionen, Themen, Praxisformate, Zielgruppen oder (sozial-)räumliche Bedingungen in den Fokus zu rücken. Die Förderschwerpunkte verstehen sich als Anregung und sind für eine Antragstellung nicht bindend.
Förderschwerpunkte der letzten Ausschreibungen
- 2026: Who cares? Kulturteilhabe mit gesundheitlicher Einschränkung
- 2025: Geschlechterrollen in Bewegung
- 2024: Kulturteilhabe trotz Altersarmut
- 2023: Formate für Ländliche Räume
- 2022: Generationen für Perspektiven
- Beratung
Lesen Sie die Ausschreibung sowie die FAQs und nehmen Sie einen der Termine unserer Online-Veranstaltung „Tipps zur Antragsstellung“ wahr. Für Erstantragsteller*innen ist der Besuch der Info-Veranstaltung „Tipps zu Antragsstellung“ verpflichtend. - Bewerbung
Bis zum 30. September 2025, 23.59 Uhr, müssen Sie das Online-Bewerbungsformular ausfüllen und absenden. - Jury-Entscheidung
Eine unabhängige Jury trifft eine Auswahl aus den eingegangenen Bewerbungen und spricht Förderempfehlungen aus. - Förderempfehlung
Bis Anfang November 2025 werden Antragstellende benachrichtigt, ob die Jury das von ihnen eingereichte Projekt zur Förderung empfohlen hat. - Formaler Förderantrag
Bei einer Förderempfehlung durch die Jury ist bis zum 30. November 2025 ein ausführlicher Förderantrag nebst Finanzierungs- und Kostenplan einzureichen. - Projektstart
Frühestens am 1. Januar 2026
© Bianca Lüniger | Intergenerationelles Projekt „Achtung Spielfreude“ von Annie We
Förderschwerpunkt 2027:
Wertvoll – Kulturelle Bildung im Alter und Demokratie
Der Förderschwerpunkt 2027 stellt Projekte Kultureller Bildung von und mit älteren Menschen in den Mittelpunkt, die sich mit Demokratie beschäftigen. In welchen Bereichen des Alltags und gesellschaftlichen Lebens sind demokratische Grundwerte wie Freiheit, Vielfalt und Gleichberechtigung selbstverständlich? Wo werden sie in Frage gestellt?
Gesucht werden Kulturprojekte, in denen sich ältere Menschen künstlerisch-kreativ – auch im intergenerationellen oder generationenübergreifenden Dialog – mit Demokratie und aktuellen gesellschaftlichen Themen auseinandersetzen. Formate, in denen sich demokratische Werte nicht nur thematisch, sondern ebenso im Projektaufbau wiederfinden, sind willkommen. So kann der Umgang mit Exklusion und Diskriminierung im Mittelpunkt der Konzeption eines Kunst-Projekts mit einer inklusiven Gruppe stehen. Inhalt eines Projekts könnte auch sein, dass Jung und Alt gemeinsam Themen ihres Stadtteils medial verarbeiten oder ältere Menschen mit und ohne Einwanderungsgeschichte in einem beteiligungsorientierten Musikprojekt aktiv sind.
Unterschiedliche Positionen künstlerisch-kreativ auszuhandeln und auszuhalten, Kompromisse zu finden und ehrenamtlich initiierte Diskussions- und Gesprächsräume zu öffnen, künstlerische Formen zu nutzen, um gesellschaftliche Fragen öffentlich zur Diskussion zu stellen – das alles können elementare Ziele eines Projekts sein, das zum diesjährigen Schwerpunkt passt.
Der Förderschwerpunkt im Fonds Kulturelle Bildung im Alter versteht sich als Anregung und ist nicht bindend für eine Antragsstellung.
Konzeption und Beratung
Grundlegende Infos zu den Anforderungen an eine Bewerbung und den Ablauf der Bewerbungsverfahrens vermitteln unsere digitalen Info-Veranstaltungen „Tipps für die Bewerbung“. Alle, die sich zum ersten Mal für eine Förderung aus dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter bewerben, müssen an einer Infoveranstaltung teilnehmen, damit die Bewerbung berücksichtigt werden kann.
Wir veranstalten außerdem zwei Konzeptlabore, die Ihnen Anregungen und Austausch zur inhaltlichen Ausgestaltung Ihrer Projekte bieten. Gerne beraten wir Sie auch persönlich bei der Konzeption und Planung Ihres Projekts.
Termine zur Information und Konzeptentwicklung
Fragen und Antworten
Wir haben häufig gestellte Fragen zum Fonds Kulturelle Bildung im Alter für Sie zusammengestellt.
Geförderte Projekte
Stöbern Sie in den zuletzt aus dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter geförderten Projekten und lassen Sie sich inspirieren.
Links und Downloads
Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen, deshalb ist die Kulturförderrichtlinie des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft (MKW) eine rechtliche Grundlage für die Förderung aus dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter.
Wird bürgerschaftliches Engagement als Eigenanteil geltend gemacht, gilt dafür die Richtlinie zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement im Rahmen von Zuwendungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft.
Richtlinie zur zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement NRW
Reisekosten, die als Projektausgaben anfallen, können gemäß den im Landesreisekostengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegten Erstattungsätzen geltend gemacht werden.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat verbindliche Honoraruntergrenzen für den Kulturbereich festgelegt. Deren Einhaltung ist Voraussetzung für eine Förderung durch das Land. Diese sind somit auch bei einer Förderung aus dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter einzuhalten.
Richtlinie des Landes NRW für Honoraruntergrenzen für den Kulturbereich
Die jeweiligen spartenspezifischen Mindesthonorare können der folgenden Honorarmatrix entnommen werden. Im Bereich Kulturelle Bildung/Kulturvermittlung liegt die Untergrenze bei 55 Euro pro Stunde.
Im folgenden Dokument beantwortet das MKW häufig gestellte Fragen zur Anwendung der Richtlinie und der Honorarmatrix.
FAQ zu den Honoraruntergrenzen (PDF)
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) (PDF)
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (ANBest-G) (PDF)
Alle Tabellen und Dokumente, die Sie benötigen, um ein gefördertes Projekt abzurechnen, finden Sie im folgenden komprimierten Ordner. Bitte laden Sie diesen herunter und entpacken ihn auf Ihrem Computer.
Hinweis: Bitte verändern Sie nach dem Ausfüllen das Dateiformat der Dokumente nicht!
In allen Ankündigungen und sonstigen Veröffentlichungen zu den geförderten Projekten sind das Logo des Fonds Kulturelle Bildung im Alter und des Landesministeriums für Kultur und Wissenschaft abzubilden, zusammen mit dem Förderhinweis „Gefördert vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.“ oder einem den Logos vorangestellten „Gefördert durch:“.
Klicken Sie auf die folgenden Links, um die beiden Logos in verschiedenen Dateiformaten herunterzuladen.
Logo Fonds Kulturelle Bildung im Alter (zip)
Logo Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (zip)
Wir freuen uns, wenn Sie uns helfen, den Fonds Kulturelle Bildung im Alter bekannt zu machen. Nutzen Sie dazu gern unseren Info-Flyer. Wenn Sie uns eine Mail an info@kubia.nrw schreiben, schicken wir Ihnen gedruckte Exemplare des Flyers zu. Hier finden Sie ihn zur Ansicht im PDF-Format:
Das Vorgängerprogramm des Fonds Kulturelle Bildung im Alter war der Förderfonds Kultur & Alter des Landes NRW. Dieses Programm wurde von kubia im Jahr 2017 evaluiert.
Förderfonds Kultur & Alter. Evaluation der geförderten Projekte 2012 – 2015
kubia kompakt
Unsere Infoblätter bieten kompakte Informationen für Praktiker*innen aus Kultur und Kultureller Bildung. Darin erklären wir grundlegende Begriffe. Wir greifen aktuelle Themen auf und erläutern ihre Relevanz für die Praxis.