

Fonds
Kulturelle Bildung im Alter
Aus dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter fördern wir mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen Projekte, die modellhaft sind für die Stärkung und Entwicklung Kultureller Bildung mit älteren, alten und hochaltrigen Menschen mit und ohne Einschränkungen.
Ziele
Der Fonds Kulturelle Bildung im Alter unterstützt Projekte, die älteren Menschen in Nordrhein-Westfalen gestalterisch-künstlerische Aktivitäten und die Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben ermöglichen, deren Engagement in der Kultur unterstützen und deren Zugang zu Kunst und Kultur in unterschiedlichen kulturellen Sparten und Formaten verbessern. Die Projekte richten sich insbesondere an Personen und Gruppen, die bisher kaum oder nicht am öffentlichen Kunst- und Kulturleben teilhaben. Sie sind partizipativ ausgerichtet und orientieren sich an den Stärken und Interessen der Beteiligten.
Förderkriterien
Bevorzugt gefördert werden modellhafte und nachhaltige Projekte von besonderer künstlerisch-kultureller Qualität, wenn sie eines oder mehrere der nachstehenden Ziele verfolgen:
- Stärkung von Formaten, die ältere Menschen zu Partizipation und Eigenengagement in Kunst und Kultur ermutigen
- Entwicklung inklusiver Projektkonzepte, die z.B. Ältere mit (altersbedingten) Einschränkungen oder Ältere mit Migrationshintergrund einbeziehen
- Eröffnung neuer Zugänge zu Kunst- und Kultureinrichtungen (Museen, Theater etc.), durch Vermittlungsformen für Ältere, die nicht (mehr) an Kultur teilhaben
- Anregung eines intergenerationellen Dialogs mit Mitteln der Kunst
- Thematisierung interkultureller Aspekte in der Arbeit mit Älteren mit Mitteln der Kunst
- Entwicklung von wohnortnahen Kunst- und Kulturangeboten, besonders in ländlichen Räumen
Förderbedingungen
Jedes Jahr fördern wir – vorbehaltlich der Entscheidung des Landtags über den Haushalt – aus dem Fonds Kulturelle Bildung 10 bis 15 Projekte mit einem Fördervolumen von insgesamt rund 100.000 Euro. Die Mindesthöhe der beantragten Fördersumme beträgt 2.000 Euro. Die Ausschreibung und das Antragsformular für eine Förderung im Jahr 2025 werden voraussichtlich im Mai 2024 veröffentlicht. Die nächste Antragsfrist endet am 30. September 2024.
Antragsberechtigt sind Kulturschaffende mit Arbeitsschwerpunkt in Nordrhein-Westfalen, kommunale und freie Kulturinstitutionen sowie Einrichtungen der sozialen Arbeit, der Bildungsarbeit und der Altenpflege, die in Zusammenarbeit mit Künstler*innen, Kulturgeragog*innen oder einer Kultureinrichtung ein Projekt der Kulturellen Bildung mit älteren Menschen in NRW umsetzen möchten.
Antragsteller*innen, die zwei Jahre in Folge eine Förderung aus dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter erhalten haben, sind im darauffolgenden Jahr nicht förderberechtigt. Eine gleichzeitige Förderung aus dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter und dem Diversitätsfonds des Landes NRW ist nicht möglich.
Kulturelle Bildung im Alter ist ein zentraler Schlüssel zur Erhöhung der kulturellen Teilhabemöglichkeiten. Dies gilt insbesondere für Menschen, die im Alter von verschiedenen Ausschlusskriterien betroffen sind. Denn Alter ist vielfältig.
Auf den ersten Blick scheinen ältere Menschen in den Kultureinrichtungen Nordrhein-Westfalens gut vertreten zu sein. Dieser erste Eindruck verdeckt die komplexen intersektionalen Verschränkungen von Diversitätsdimensionen, die für viele ältere Menschen den Zugang zu kulturellen Angeboten und kultureller Bildung erschweren und ihr Recht auf kulturelle Teilhabe bedrohen. Das Teilhaberisiko steigt insbesondere für diejenigen unter den Älteren, die von multiplen Ausschlussfaktoren (z. B. Demenz, Behinderung, Armut, Migration) betroffen sind.
Mit wechselnden Förderschwerpunkten werden in jeder Ausschreibungsrunde Impulse gesetzt, um bestimmte Diversitätsdimensionen, Themen, Praxisformate, Zielgruppen oder (sozial-)räumliche Bedingungen in den Fokus zu rücken. Die Förderschwerpunkte verstehen sich als Anregung und sind für eine Antragstellung nicht bindend.
- Beratung
Lesen Sie die Ausschreibung, die im Frühjahr 2024 veröffentlicht wird, und lassen Sie sich von uns bei der Vorbereitung des Förderantrags beraten. Für Erstantragsteller*innen ist die Beratung verpflichtend. - Bewerbung
Bis zum 30. September 2024, 23.59 Uhr, muss das ausgefüllte Bewerbungsformular per E-Mail an foerderung@kubia.nrw gesendet werden. - Jury-Entscheidung
Eine unabhängige Jury trifft eine Auswahl aus den eingegangenen Bewerbungen und spricht Förderempfehlungen aus. - Förderempfehlung
Bis Anfang November 2024 werden Antragstellende benachrichtigt, ob die Jury das von ihnen eingereichte Projekt zur Förderung empfohlen hat. - Formaler Förderantrag
Bei einer Förderempfehlung durch die Jury ist bis zum 30. November 2024 ein ausführlicher Förderantrag nebst Finanzierungs- und Kostenplan einzureichen. - Projektstart
frühestens am 1. Januar 2024
Konzeption und Beratung
Gerne beraten wir Sie bei der Konzeption und Planung Ihres Projekts sowie bei der Vorbereitung Ihres Förderantrags. Antragsteller*innen können sich in Einzelterminen oder im Rahmen von Info-Veranstaltungen von kubia beraten lassen. Wir veranstalten außerdem regelmäßig Konzeptlabore, die Ihnen Anregungen und Austausch zur inhaltlichen Ausgestaltung Ihrer Projekte bieten.
Für alle, die zum ersten Mal einen Antrag auf Förderung aus dem Fonds stellen, ist die Teilnahme an einer digitalen Info-Veranstaltung „Tipps für die Antragstellung“ Voraussetzung für eine Berücksichtigung der Bewerbung. Die nächsten Info-Veranstaltungen finden im August und September 2024 statt. Die Termine geben wir mit der Ausschreibung des Fonds bekannt.
Geförderte Projekte
Stöbern Sie in den zuletzt aus dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter geförderten Projekten und lassen Sie sich inspirieren.
Fragen und Antworten
Wir haben häufig gestellte Fragen zum Fonds Kulturelle Bildung im Alter für Sie zusammengestellt.
Links und Downloads
Richtlinien und Orientierung
Kulturförderrichtlinie NRW
Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Landes NRW, deshalb ist Kulturförderrichtlinie des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft eine rechtliche Grundlage für die Förderung aus dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter.
Richtlinie zur zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement NRW
Wird bürgerschaftliches Engagement als Eigenanteil geltend gemacht, gilt dafür die Richtlinie zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement im Rahmen von Zuwendungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft.
Öffentlichkeitsarbeit
Info-Flyer Fonds Kulturelle Bildung im Alter (PDF)
Gern schicken wir Ihnen gedruckte Exemplare des Flyers zu. Bitte schreiben Sie eine Mail an info@kubia.nrw
In allen Ankündigungen und sonstigen Veröffentlichungen zu den geförderten Projekten sind die folgenden beiden Logos abzubilden, zusammen mit dem Förderhinweis „Gefördert aus dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.“
↓ Logo Fonds Kulturelle Bildung im Alter (zip)
↓ Logo Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (zip)
Alternativ können Sie auch die folgende Grafik verwenden, um auf die Förderung hinzuweisen:
Evaluation
Förderfonds Kultur & Alter. Evaluation der geförderten Projekte 2012 – 2015
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