

Förderung
Kulturprojekte und Angebote der Kulturellen Bildung sind oft nur mit Fördermitteln umsetzbar. Das gilt auch für die Kulturarbeit mit Älteren genauso wie für Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Wir vergeben im Rahmen des Fonds Kulturelle Bildung im Alter selbst Fördermittel für modellhafte Projekte mit älteren, alten und hochaltrigen Menschen mit und ohne Einschränkungen. Außerdem informieren wir über weitere Fördermöglichkeiten.

Fonds Kulturelle Bildung im Alter
Aus dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter unterstützt kubia mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen modellhafte Projekte Kultureller Bildung im Alter. Einreichfrist ist jedes Jahr am 30. September.

Aus dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter geförderte Praxis
Jedes Jahr fördern wir aus dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter rund 10 bis 15 Projekte mit einem Fördervolumen von insgesamt rund 100.000 Euro.
Aktuell geförderte Projekte

Weitere Fördermöglichkeiten
Auch die folgenden Förderprogramme und Wettbewerbe sind interessant für Akteure, die Kulturprojekte mit Älteren umsetzen oder sich für Inklusion, Barrierefreiheit und Diversität in der Kultur einsetzen.
Der Deutsche Generationenfilmpreis ist eine einzigartige Plattform, die die Kreativität älterer Menschen feiert und den Dialog der Generationen fördert. Der Bundeswettbewerb wird vom Deutschen Kinder- und Jugendfilmzentrum im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veranstaltet. Alle Themen, Genres und Umsetzungsformen sind willkommen. Zu gewinnen gibt es Preise im Gesamtwert von 8.000 Euro.
Mit dem 2021 eingerichteten Fonds will das Land NRW unterrepräsentierte Künstler*innen und künstlerische Perspektiven sichtbar machen. Ziel des Programms ist es, die Diversitätsentwicklung insbesondere im Bereich der freien Künste zu stärken. Gefördert werden Kulturschaffende und -initiativen sowie Kultureinrichtungen und -verbände aus Nordrhein-Westfalen.
Bewerbungen für das Förderjahr 2024 sind bis zum 7. Januar 2024 möglich.
Das Programm der Kulturstiftung des Bundes soll Zugangs- und Arbeitsbedingungen in Kulturinstitutionen für Künstler*innen mit Behinderungen verbessern. Kultureinrichtungen werden darin bestärkt, inklusiv zu arbeiten, künstlerisches Personal mit Behinderungen einzustellen und darin Chancen für künstlerische Innovationen zu entdecken. Bis 2025 stehen für die Förderung 3,9 Mio. Euro zur Verfügung.
Partizipative und inklusive Kulturprojekte zum Beispiel in den Bereichen Tanz, Musik, Bildende Kunst oder Fotografie, in denen Menschen mit und ohne Behinderung sich kreativ mit eigenen Ideen und Wünschen einbringen können, fördert die Aktion Mensch mit bis zu 10.000 Euro.
Kulturelle und soziale Teilhabe bedeutet bei zunehmender Digitalisierung auch immer stärker digitale Teilhabe. Nur wer sich in der digitalen Welt auskennt, kann ihre Vorteile aktiv nutzen und sich gleichberechtigt einbringen. Das macht die digitale Teilhabe zu einem Grundrecht für alle Menschen. Die Aktion Mensch möchte diese Teilhabe ermöglichen und stärken. Mit dem Aktions-Förderangebot fördert sie inklusive Medienarbeit, die digitale Teilhabe für alle Menschen möglich macht, mit bis zu 20.000 Euro Zuschuss.
Mit maximal 300.000 Euro fördert die Aktion Mensch auf maximal fünf Jahre befristete, größere Vorhaben mit dem Ziel, dass alle Menschen ihre Freizeit nach ihren Vorstellungen verbringen können. Dazu zählen inklusive Kulturprojekte, die Begegnung und Dialog in Kunst und Kultur ermöglichen. Die Aktion Mensch fördert zum Beispiel inklusive und barrierefreie Theater- oder Tanzangebote oder Kunstateliers. Ebenso unterstützt die Aktion Mensch den Aufbau von Netzwerken, um zum Beispiel die Kultur in einer Stadt inklusiver zu machen.
Aktion Mensch: Förderprogramm Begegnung, Kultur und Sport (PDF)
Das vom Bundesseniorenministerium geförderte Programm „Länger fit durch Musik!“ des Bundesmusikverbands Chor & Orchester (BMCO) richtet sich an Chöre, Orchester, Musikvereine, Kirchenmusikensembles und alle Musikensembles aus dem Amateurmusikbereich. Gefördert werden musikalische Projekte, die Menschen mit Demenz und/oder pflegende Angehörige aktiv einbinden, zum Beispiel bei regelmäßigen gemeinsamen Proben, Workshop- oder Konzertreihen. In den Jahren 2024 und 2025 sollen jeweils 20 Projekte gefördert werden.
Kulturelle Initiativen, Zentren und Vereine, die ein zeitlich befristetes und inhaltlich abgegrenztes Projekt durchführen möchten, können sich um eine allgemeine Projektförderung aus dem Fonds Soziokultur bewerben. Wichtig sind die aktive Partizipation von Laien/Nicht-Künstler*innen und die Arbeit mit einem kulturellen Medium, ebenso wie die Wahl eines gesellschaftspolitischen Themas/die Beschäftigung mit sozialen Fragestellungen bei der Auswahl der Förderprojekte. Es können mindestens 3.000 Euro und maximal 30.000 Euro, jedoch nicht mehr als 80 Prozent des Gesamtbudgets des Projektes beantragt werden.
Förderanträge können in der Regel halbjährlich zum 2. November bzw. zum 2. Mai eingereicht werden.
Mit der Förderdatenbank des Bundes gibt die Bundesregierung einen vollständigen und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien zusammengefasst. Dabei werden auch die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Programmen aufgezeigt, die für eine effiziente Nutzung der staatlichen Förderung von Bedeutung sind. Ergänzend zu einer Volltext-Suche lässt sich die Suche thematisch, regional, nach Adressat*innen und nach Fördergebern eingrenzen.
Das Online-Portal Call for Kunst bietet eine umfassende Übersicht über Förderungen für künstlerische Projekte. Kunstschaffende finden auf dem Portal Informationen zu aktuellen Ausschreibungen, sortiert nach Open Calls, einmaligen Förderungen und wiederkehrenden Förderungen in NRW.
Noch Fragen?
Wir beraten Sie gerne bei der Konzeption und Planung von Maßnahmen zur Barrierefreiheit, von Kulturprojekten mit Älteren und von Projekten, die den Generationendialog fördern.