

Fonds
Kulturelle Bildung im Alter
Aus dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter fördern wir mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen Projekte, die modellhaft sind für die Stärkung und Entwicklung Kultureller Bildung mit älteren, alten und hochaltrigen Menschen mit und ohne Einschränkungen.
Ziele
Die geförderten Projekte ermöglichen gestalterisch-künstlerische Auseinandersetzung, sind partizipativ ausgerichtet und orientieren sich an den Stärken und Interessen der Beteiligten. Die Maßnahmen sollen zur Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlich-kulturellen Leben, zu deren Engagement in der Kultur, zu einem verbesserten Zugang zu Kunst und Kultur in unterschiedlichen kulturellen Sparten und Formaten sowie zu intergenerationellen Begegnungen beitragen. Sie richten sich insbesondere an Personen und Gruppen, die bisher kaum am öffentlichen Kunst- und Kulturleben teilhaben.
Förderverfahren
Bevorzugt gefördert werden Projekte von besonderer künstlerisch-kultureller Qualität, die modellhafte und nachhaltige Formen und Formate Kultureller Bildung entwickeln. Ein weiteres Kriterium ist die Orientierung der Projekte an den Interessen, Zugängen, Erfahrungen und Fähigkeiten der Teilnehmenden. Vorrang genießen zudem Projekte, die eines oder mehrere der nachstehenden Ziele verfolgen:
- Stärkung von Formaten, die ältere Menschen zu Partizipation und Eigenengagement in Kunst und Kultur einladen
- Entwicklung inklusiver Projektkonzepte, die z. B. ältere Menschen mit (altersbedingten) Einschränkungen oder Ältere mit Einwanderungsgeschichte einbeziehen
- Eröffnung neuer Zugänge zu Kunst- und Kultureinrichtungen (Museen, Theater etc.), durch Vermittlungsformen für Ältere, die nicht (mehr) an Kultur teilhaben
- Anregung eines intergenerationellen Dialogs mit Mitteln der Kunst
- Thematisierung interkultureller Aspekte in der Arbeit mit älteren Menschen mit Mitteln der Kunst
- Entwicklung von wohnortnahen partizipativen Kunst- und Kulturangeboten, besonders in ländlichen Räumen
Für die Ausschreibung stehen im Jahr 2026 – vorbehaltlich der Entscheidung des Landtags über den Haushalt – Mittel in Höhe von bis zu 100.000 Euro zur Verfügung. Die Mindesthöhe der beantragten Fördersumme beträgt 2.000 Euro.
Die Antragsfrist endet am 30. September 2025.
Antragsberechtigt sind Kulturschaffende mit Arbeitsschwerpunkt in Nordrhein-Westfalen, kommunale und freie Kulturinstitutionen sowie Einrichtungen der sozialen Arbeit, der Bildungsarbeit und der Altenpflege, die in Zusammenarbeit mit Künstler*innen, Kulturgeragog*innen oder einer Kultureinrichtung ein Projekt der Kulturellen Bildung mit älteren Menschen in NRW umsetzen möchten.
- Antragsteller*innen, die zwei Jahre in Folge eine Förderung aus dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter erhalten haben, sind im darauffolgenden Jahr nicht förderberechtigt.
- Eine gleichzeitige Förderung aus dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter und dem Diversitätsfonds des Landes NRW ist nicht möglich.
Eine unabhängige Jury trifft eine Auswahl aus den eingegangenen Bewerbungen und spricht Förderempfehlungen aus. Die Jurymitglieder werden jeweils für einen Zeitraum von maximal drei Jahren berufen. Bei der Zusammensetzung der Jury achten wir auf sich ergänzende Expertisen in verschiedenen Sparten der Kulturellen Bildung im Alter sowie Fachwissen zu unterschiedlichen Querschnittsthemen wie etwa Demenz oder intergenerationelle Kulturarbeit.
Jurymitglieder 2026
- Peter Hägele, M. A., Dramaturg und Theaterpädagoge, Leiter des Begegnungszentrums | Theaters in der | Meerwiese, Kulturamt der Stadt Münster
- Katarzyna Salski, Deutsches Kinder- und Jugendfilmzentrum (KJF), Projektleitung u. a. für den Deutschen Generationenfilmpreis und das Bundes.Festival.Film.
- Stephanie Sonnenschein, Leiterin der Vermittlung der Oper Köln
- Manuela Söhnchen, Kulturgeragogin, Leiterin des Sozialen Diensts im Altenzentrum am Schwesternpark, Witten
- Sophie Voets-Hahne, Kulturgeragogin
Mit wechselnden Förderschwerpunkten werden in jeder Ausschreibungsrunde Impulse gesetzt, um bestimmte Diversitätsdimensionen, Themen, Praxisformate, Zielgruppen oder (sozial-)räumliche Bedingungen in den Fokus zu rücken. Die Förderschwerpunkte verstehen sich als Anregung und sind für eine Antragstellung nicht bindend.
Förderschwerpunkte der letzten Ausschreibungen
- 2026: Who cares? Kulturteilhabe mit gesundheitlicher Einschränkung
- 2025: Geschlechterrollen in Bewegung
- 2024: Kulturteilhabe trotz Altersarmut
- 2023: Formate für Ländliche Räume
- 2022: Generationen für Perspektiven
- Beratung
Lesen Sie die Ausschreibung sowie die FAQs und nehmen Sie einen der Termine unserer Online-Veranstaltung „Tipps zur Antragsstellung“ wahr. Für Erstantragsteller*innen ist der Besuch der Info-Veranstaltung „Tipps zu Antragsstellung“ verpflichtend. - Bewerbung
Bis zum 30. September 2025, 23.59 Uhr, müssen Sie das Online-Bewerbungsformular ausfüllen und absenden. - Jury-Entscheidung
Eine unabhängige Jury trifft eine Auswahl aus den eingegangenen Bewerbungen und spricht Förderempfehlungen aus. - Förderempfehlung
Bis Anfang November 2025 werden Antragstellende benachrichtigt, ob die Jury das von ihnen eingereichte Projekt zur Förderung empfohlen hat. - Formaler Förderantrag
Bei einer Förderempfehlung durch die Jury ist bis zum 30. November 2025 ein ausführlicher Förderantrag nebst Finanzierungs- und Kostenplan einzureichen. - Projektstart
Frühestens am 1. Januar 2026

Förderschwerpunkt 2026:
Who cares? Kulturteilhabe mit gesundheitlicher Einschränkung
Der Förderschwerpunkt im Fonds Kulturelle Bildung im Alter richtet den Fokus auf Konzepte Kultureller Bildung für Ältere mit gesundheitlicher Einschränkung, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit. Welche Rahmenbedingungen und Voraussetzungen müssen Angebote Kultureller Bildung erfüllen, damit sich ältere Menschen mit gesundheitlicher Einschränkung dort einbringen können und wollen?
Insbesondere für Menschen im hohen Alter steigt die Wahrscheinlichkeit für gesundheitliche Einbußen. Ein verkleinerter Mobilitätsradius, starke Sinneseinschränkungen, die Folgen eines Schlaganfalls oder einer chronischen Erkrankung, eine beginnende Demenz oder ein nachlassendes körperliches Leistungsvermögen sind gerade für viele ältere Menschen ein Grund, sich aus dem Chor, der Theatergruppe oder der ehrenamtlichen Redaktion zurückzuziehen. Eine inklusive Ausrichtung der Angebote könnte den Rückzug oder Ausschluss in vielen Fällen verhindern. Auch Kulturformate, die sich bewusst an Menschen in gesundheitlich vulnerabler Situation wenden – wie etwa ein Atelier für Menschen mit Demenz, ein interaktives digitales Kulturformat oder ein Tanzangebot für Menschen mit einer Erkrankung des Bewegungsapparats – entsprechen dem diesjährigen Förderschwerpunkt.
Ebenso soll der Förderschwerpunkt zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem gesellschaftlichen Verständnis von Care-Arbeit und Tätigkeiten des Sorgens und Kümmerns anregen. Welche Rolle spielen Sorge und Fürsorge in der Kunst- und Kulturarbeit mit älteren Menschen? Kann Kulturelle Bildung im Alter zum Aufbau von sorgenden Gemeinschaften beitragen?
Der Förderschwerpunkt im Fonds Kulturelle Bildung im Alter versteht sich als Anregung und ist nicht bindend für eine Antragsstellung.
Termine zur Information und Konzeptentwicklung
Fragen und Antworten
Wir haben häufig gestellte Fragen zum Fonds Kulturelle Bildung im Alter für Sie zusammengestellt.
Konzeption und Beratung
Gerne beraten wir Sie bei der Konzeption und Planung Ihres Projekts sowie bei der Vorbereitung Ihres Förderantrags. Grundlegende Infos zu den Anforderungen an eine Bewerbung und den Ablauf der Bewerbungsverfahrens vermitteln unsere Info-Veranstaltungen „Tipps für die Antragstellung“. Wir veranstalten außerdem zwei Konzeptlabore, die Ihnen Anregungen und Austausch zur inhaltlichen Ausgestaltung Ihrer Projekte bieten.
Für alle, die zum ersten Mal einen Antrag auf Förderung aus dem Fonds stellen, ist die Teilnahme an einer digitalen Info-Veranstaltung „Tipps für die Antragstellung“ Voraussetzung für eine Berücksichtigung der Bewerbung.
Geförderte Projekte
Stöbern Sie in den zuletzt aus dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter geförderten Projekten und lassen Sie sich inspirieren.
Links und Downloads
Richtlinien und Orientierung
Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen, deshalb ist die Kulturförderrichtlinie des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft eine rechtliche Grundlage für die Förderung aus dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter.
Wird bürgerschaftliches Engagement als Eigenanteil geltend gemacht, gilt dafür die Richtlinie zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement im Rahmen von Zuwendungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft.
Richtlinie zur zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement NRW
Das Land Nordrhein-Westfalen hat verbindliche Honoraruntergrenzen für den Kulturbereich festgelegt. Deren Einhaltung ist Voraussetzung für eine Förderung durch das Land. Diese sind somit auch bei einer Förderung aus dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter einzuhalten.
Richtlinie des Landes NRW für Honoraruntergrenzen für den Kulturbereich
Die jeweiligen spartenspezifischen Mindesthonorare können der folgenden Honorarmatrix entnommen werden. Im Bereich Kulturelle Bildung/Kulturvermittlung liegt die Untergrenze bei 55 Euro pro Stunde.
Verwendungsnachweis
Alle Tabellen und Dokumente, die Sie benötigen, um ein gefördertes Projekt abzurechnen, finden Sie im folgenden komprimierten Ordner. Bitte laden Sie diesen herunter und entpacken ihn auf Ihrem Computer.
Dokumente für den Verwendungsnachweis (zip)
Öffentlichkeitsarbeit
In allen Ankündigungen und sonstigen Veröffentlichungen zu den geförderten Projekten sind die folgenden beiden Logos abzubilden, zusammen mit dem Förderhinweis „Gefördert vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.“ oder einem vorangestellten „Gefördert durch:“.

Klicken Sie auf die folgenden Links, um die beiden Logos in verschiedenen Dateiformaten herunterzuladen.
Logo Fonds Kulturelle Bildung im Alter (zip)
Logo Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (zip)
Wir freuen uns, wenn Sie uns helfen, den Fonds Kulturelle Bildung im Alter bekannt zu machen. Nutzen Sie dazu gern unseren Info-Flyer. Wenn Sie uns eine Mail an info@kubia.nrw schreiben, schicken wir Ihnen gedruckte Exemplare des Flyers zu. Hier finden Sie ihn zur Ansicht im PDF-Format:
Info-Flyer Fonds Kulturelle Bildung im Alter (PDF)
Evaluation
Förderfonds Kultur & Alter. Evaluation der geförderten Projekte 2012 – 2015
kubia kompakt
Unsere Infoblätter bieten kompakte Informationen für Praktiker*innen aus Kultur und Kultureller Bildung. Darin erklären wir grundlegende Begriffe. Wir greifen aktuelle Themen auf und erläutern ihre Relevanz für die Praxis.