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Eine ältere Frau in einem gelben Ballett-Kleid steht auf einem Tisch, an dem weitere Personen sitzen. Sie blickt nach rwchts oben. Dorthin wurde das Logo des Fonds Kulturelle Bildung im Alter montiert.

© Felix Hüffelmann | Stephan Mießeler, 2021

Fonds
Kulturelle Bildung im Alter

Aus dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter fördern wir mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen Projekte, die modellhaft sind für die Stärkung und Entwicklung Kultureller Bildung mit älteren, alten und hochaltrigen Menschen mit und ohne Einschränkungen.

Hinweis: Die Bewerbungsfrist für Projekte im Jahr 2026 ist abgelaufen. Im Frühjahr 2026 schreiben wir den Fonds Kulturelle Bildung im Alter für Projekte im Jahr 2027 aus.

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Ziele

Die geförderten Projekte ermöglichen gestalterisch-künstlerische Auseinandersetzung, sind partizipativ ausgerichtet und orientieren sich an den Stärken und Interessen der Beteiligten. Die Maßnahmen sollen zur Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlich-kulturellen Leben, zu deren Engagement in der Kultur, zu einem verbesserten Zugang zu Kunst und Kultur in unterschiedlichen kulturellen Sparten und Formaten sowie zu intergenerationellen Begegnungen beitragen. Sie richten sich insbesondere an Personen und Gruppen, die bisher kaum am öffentlichen Kunst- und Kulturleben teilhaben.

Förderverfahren

Bevorzugt gefördert werden Projekte von besonderer künstlerisch-kultureller Qualität, die modellhafte und nachhaltige Formen und Formate Kultureller Bildung entwickeln. Ein weiteres Kriterium ist die Orientierung der Projekte an den Interessen, Zugängen, Erfahrungen und Stärken der Teilnehmenden. Vorrang genießen zudem Projekte Kultureller Bildung, die eines oder mehrere der nachstehenden Ziele verfolgen:

  • Stärkung von Engagement älterer Menschen in Kunst und Kultur
  • Entwicklung inklusiver Projektkonzepte, die z. B. ältere Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Ältere mit Einwanderungsgeschichte einbeziehen
  • Eröffnung neuer Zugänge zu Kunst- und Kultureinrichtungen (Museen, Theater etc.), durch Vermittlungsformen für ältere Menschen, die nicht (mehr) an Kultur teilhaben
  • Anregung eines intergenerationellen Dialogs
  • Anregung eines inter- und transkulturellen Dialogs
  • Entwicklung von wohnortnahen Formaten Kultureller Bildung, besonders in ländlichen Räumen

Die Mindesthöhe der beantragten Fördersumme beträgt 2.000 Euro; für kommunale Antragsteller*innen liegt sie bei 12.500 Euro. Für die Ausschreibung standen im Jahr 2026 Mittel in Höhe von insgesamt 100.000 Euro zur Verfügung.

 

Antragsberechtigt sind Kulturschaffende mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, kommunale und freie Kulturinstitutionen sowie Einrichtungen der sozialen Arbeit, der Bildungsarbeit und der Altenpflege in NRW, die in Zusammenarbeit mit Künstler*innen, Kulturgeragog*innen oder einer Kultureinrichtung ein Projekt der Kulturellen Bildung mit älteren Menschen in NRW umsetzen möchten.

  • Antragsteller*innen, die zwei Jahre in Folge eine Förderung aus dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter erhalten haben, sind im darauffolgenden Jahr nicht förderberechtigt.
  • Eine gleichzeitige Förderung aus dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter und dem Diversitätsfonds des Landes NRW ist nicht möglich.

Eine unabhängige Jury trifft eine Auswahl aus den eingegangenen Bewerbungen und spricht Förderempfehlungen aus. Die Jurymitglieder werden jeweils für einen Zeitraum von maximal drei Jahren berufen. Bei der Zusammensetzung der Jury achten wir auf sich ergänzende Expertisen in verschiedenen Sparten der Kulturellen Bildung im Alter sowie Fachwissen zu unterschiedlichen Querschnittsthemen wie etwa Demenz oder intergenerationelle Kulturarbeit.

Jurymitglieder 2026

  • Peter Hägele, M. A., Dramaturg und Theaterpädagoge, Leiter des Begegnungszentrums | Theaters in der | Meerwiese, Kulturamt der Stadt Münster
  • Katarzyna Salski, Deutsches Kinder- und Jugendfilmzentrum (KJF), Projektleitung u. a. für den Deutschen Generationenfilmpreis und das Bundes.Festival.Film.
  • Stephanie Sonnenschein, Leiterin der Vermittlung der Oper Köln
  • Manuela Söhnchen, Kulturgeragogin, Leiterin des Sozialen Diensts im Altenzentrum am Schwesternpark, Witten
  • Sophie Voets-Hahne, Kulturgeragogin

Mit wechselnden Förderschwerpunkten werden in jeder Ausschreibungsrunde Impulse gesetzt, um bestimmte Diversitätsdimensionen, Themen, Praxisformate, Zielgruppen oder (sozial-)räumliche Bedingungen in den Fokus zu rücken. Die Förderschwerpunkte verstehen sich als Anregung und sind für eine Antragstellung nicht bindend.

Förderschwerpunkte der letzten Ausschreibungen

  • 2026: Who cares? Kulturteilhabe mit gesundheitlicher Einschränkung
  • 2025: Geschlechterrollen in Bewegung
  • 2024: Kulturteilhabe trotz Altersarmut
  • 2023: Formate für Ländliche Räume
  • 2022: Generationen für Perspektiven

  1. Beratung
    Lesen Sie die Ausschreibung sowie die FAQs und nehmen Sie einen der Termine unserer Online-Veranstaltung „Tipps zur Antragsstellung“ wahr. Für Erstantragsteller*innen ist der Besuch der Info-Veranstaltung „Tipps zu Antragsstellung“ verpflichtend.
  2. Bewerbung
    Bis zum 30. September 2025, 23.59 Uhr, müssen Sie das Online-Bewerbungsformular ausfüllen und absenden.
  3. Jury-Entscheidung
    Eine unabhängige Jury trifft eine Auswahl aus den eingegangenen Bewerbungen und spricht Förderempfehlungen aus.
  4. Förderempfehlung
    Bis Anfang November 2025 werden Antragstellende benachrichtigt, ob die Jury das von ihnen eingereichte Projekt zur Förderung empfohlen hat.
  5. Formaler Förderantrag
    Bei einer Förderempfehlung durch die Jury ist bis zum 30. November 2025 ein ausführlicher Förderantrag nebst Finanzierungs- und Kostenplan einzureichen.
  6. Projektstart
    Frühestens am 1. Januar 2026
Zwei ältere Frauen arbeiten an einem Tisch stehend an einem Kunstobjekt. Sie haben durchsichtige Plastikschürzen an und verteilen Gips auf einer großen, mit Luftpolsterfolie bedeckten Fläche. Beide Frauen haben kurze weiße Haare. Die Frau links trägt ein gestreiftes Shirt und hält eine Schale mit Gips in der Hand. Die Frau rechts trägt einen cremefarbenen Pullover und verstreicht den Gips mit einem Spachtel.

© Andrea Lehmann

Förderschwerpunkt 2026:

Who cares? Kulturteilhabe mit gesundheitlicher Einschränkung

Der Förderschwerpunkt im Fonds Kulturelle Bildung im Alter richtet den Fokus auf Konzepte Kultureller Bildung für Ältere mit gesundheitlicher Einschränkung, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit. Welche Rahmenbedingungen und Voraussetzungen müssen Angebote Kultureller Bildung erfüllen, damit sich ältere Menschen mit gesundheitlicher Einschränkung dort einbringen können und wollen? Kann Kulturelle Bildung im Alter zum Aufbau von sorgenden Gemeinschaften beitragen?

Insbesondere für Menschen im hohen Alter steigt die Wahrscheinlichkeit für gesundheitliche Einbußen. Ein verkleinerter Mobilitätsradius, starke Sinneseinschränkungen, die Folgen eines Schlaganfalls oder einer chronischen Erkrankung, eine beginnende Demenz oder ein nachlassendes körperliches Leistungsvermögen sind gerade für viele ältere Menschen ein Grund, sich aus dem Chor, der Theatergruppe oder der ehrenamtlichen Redaktion zurückzuziehen. Eine inklusive Ausrichtung der Angebote könnte den Rückzug oder Ausschluss in vielen Fällen verhindern. Auch Kulturformate, die sich bewusst an Menschen in gesundheitlich vulnerabler Situation wenden – wie etwa ein Atelier für Menschen mit Demenz, ein interaktives digitales Kulturformat oder ein Tanzangebot für Menschen mit einer Erkrankung des Bewegungsapparats – entsprechen dem diesjährigen Förderschwerpunkt.

Ebenso soll der Förderschwerpunkt zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem gesellschaftlichen Verständnis von Care-Arbeit und Tätigkeiten des Sorgens und Kümmerns anregen.

Der Förderschwerpunkt im Fonds Kulturelle Bildung im Alter versteht sich als Anregung und ist nicht bindend für eine Antragsstellung.

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Fragen und Antworten

Wir haben häufig gestellte Fragen zum Fonds Kulturelle Bildung im Alter für Sie zusammengestellt.

Ansprechpartnerin

Eine Frau mit lockigem Haar, die ein blaues Hemd trägt, vor orangefarbenem Hintergrund

Imke Nagel

Konzeption und Beratung

Gerne beraten wir Sie bei der Konzeption und Planung Ihres Projekts sowie bei der Vorbereitung Ihres Förderantrags. Grundlegende Infos zu den Anforderungen an eine Bewerbung und den Ablauf der Bewerbungsverfahrens vermitteln unsere digitalen Info-Veranstaltungen unter dem Titel „Tipps für die Bewerbung“. Für alle, die zum ersten Mal einen Antrag auf Förderung aus dem Fonds stellen, ist die Teilnahme an einer digitalen Info-Veranstaltung Voraussetzung für eine Berücksichtigung der Bewerbung. Wir veranstalten außerdem zwei Konzeptlabore, die Ihnen Anregungen und Austausch zur inhaltlichen Ausgestaltung Ihrer Projekte bieten. Die Termine werden an dieser Stelle und im kubia-Newsletter rechtzeitig bekanntgegeben.

Geförderte Projekte

Stöbern Sie in den zuletzt aus dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter geförderten Projekten und lassen Sie sich inspirieren.

Mehrere Jugendliche in weißen Overalls bewegen sich tanzend auf einer Bühne in einem dunklen Raum mit bunten Scheinwerfern. Neben ihnen tanzt eine ältere Frau in Alltagskleidung. Im Hintergrund sind weitere Personen mit Mikrofon bzw. Filmkamera zu sehen.
  • Film
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  • Alter
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  • Generationen
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  • 2026

Figaros Hochzeit – Digitale politische Opernsatire im Ratssaal

Ein Frau spielt Harfe.
  • Musik
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  • Alter
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  • 2026

Lebenslieder im Hospiz – Musikprojekt mit schwerkranken Menschen

Zwei Gruppen älterer und jüngerer Menschen stehen sich in einem Theaterraum gegenüber. Im Hintergrund spielen Musiker Schlagzeug und E-Gitarren. Von der Decke hängt ein orange leuchtendes Deckensegel.
  • Theater
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  • Alter
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  • Generationen
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  • Transkultur
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  • Vielfalt
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  • 2026

Care – Sich kümmern – Intergenerationelles und interkulturelles Bürger*innen-Theater

  • Zirkus
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  • Alter
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  • Demenz
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  • 2026

Manege der Vitalität – Im Zirkuszelt des Lebens

  • Bildende Kunst
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  • Theater
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  • Alter
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  • Gesundheit
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  • Transkultur
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  • Vielfalt
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  • 2026

Mein Körper ist mein Tempel – Interkulturelles Theater- und Nähprojekt

Selbstporträt der Künstlerin Dagie Brundert: Eine rotharige Frau hält sich eine geöffnete Dose mit rotem Etikett und der Aufschrift „BIO“ und „Tomaten“ ans Ohr. Im Hintergrund stehen kahle Bäume.
  • Bildende Kunst
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  • Film
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  • Alter
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  • Nachhaltigkeit
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  • 2026

Stadtparkträume – Filmworkshop und Ausstellung

Ein Mann liegt seitlich auf einem dunklen Bühnenboden. Er trägt einen beigen Mantel. Sein Kopf liegt auf seinem ausgestreckten Arm.
  • Performance
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  • Tanz
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  • Alter
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  • Generationen
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  • 2026

Allein. Allein? Intergenerationelles Tanz- und Begegnungsprojekt

  • Bildende Kunst
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  • Digitale Medien
  • ·
  • Literatur
  • ·
  • Alter
  • ·
  • Demenz
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  • 2026

Der Digitale Pinsel – KI-gestütztes Erzählprojekt

Theaterszene mit zwei älteren Frauen: Eine trägt eine Sonnenbrille, einen grauen Hoodie mit Kapuze über dem Kopf, eine andere einen blauen Arbeitskittel und einen silbernen Koffer.
  • Museum
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  • Performance
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  • Theater
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  • Alter
  • ·
  • 2026

Wohnwahnsinn im Alter – Eine theaterpädagogisch-museale Erkundung

  • Bildende Kunst
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  • Alter
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  • Generationen
  • ·
  • 2026

TandemKunst – Intergenerationelles Kunstprojekt

Ein älterer Mann sitzt mit einem Buch in der Hand an einen Baum gelehnt auf dem Boden. Ein anderer älterer Mann filmt ihn dabei von schräg oben. Neben dem Kameramann steht eine Frau, die ihm andere Kamera etwas zeigt. Im Vordergrund steht eine Jugendliche, die eine Filmklappe bedient.
  • Film
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  • Alter
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  • Generationen
  • ·
  • 2026

Zeig mir deinen Lieblingsort – Geschichten zwischen Generationen – Intergenerationeller Filmworkshop

Alle geförderten Projekte

Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen, deshalb ist die Kulturförderrichtlinie des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft eine rechtliche Grundlage für die Förderung aus dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter.

Kulturförderrichtlinie NRW


Wird bürgerschaftliches Engagement als Eigenanteil geltend gemacht, gilt dafür die Richtlinie zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement im Rahmen von Zuwendungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft.

Richtlinie zur zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement NRW


Reisekosten, die als Projektausgaben anfallen, können gemäß den im Landesreisekostengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegten Erstattungsätzen geltend gemacht werden.

Landesreisekostengesetz NRW


Das Land Nordrhein-Westfalen hat verbindliche Honoraruntergrenzen für den Kulturbereich festgelegt. Deren Einhaltung ist Voraussetzung für eine Förderung durch das Land. Diese sind somit auch bei einer Förderung aus dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter einzuhalten.

Richtlinie des Landes NRW für Honoraruntergrenzen für den Kulturbereich


Die jeweiligen spartenspezifischen Mindesthonorare können der folgenden Honorarmatrix entnommen werden. Im Bereich Kulturelle Bildung/Kulturvermittlung liegt die Untergrenze bei 55 Euro pro Stunde.

Honorarmatrix (PDF)


Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) (PDF)


Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (ANBest-G) (PDF)

Alle Tabellen und Dokumente, die Sie benötigen, um ein gefördertes Projekt abzurechnen, finden Sie im folgenden komprimierten Ordner. Bitte laden Sie diesen herunter und entpacken ihn auf Ihrem Computer.

Hinweis: Bitte verändern Sie nach dem Ausfüllen das Dateiformat der Dokumente nicht!

Dokumente für den Verwendungsnachweis (zip)

In allen Ankündigungen und sonstigen Veröffentlichungen zu den geförderten Projekten sind das Logo des Fonds Kulturelle Bildung im Alter und des Landesministeriums für Kultur und Wissenschaft abzubilden, zusammen mit dem Förderhinweis „Gefördert vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.“ oder einem den Logos vorangestellten „Gefördert durch:“.

Klicken Sie auf die folgenden Links, um die beiden Logos in verschiedenen Dateiformaten herunterzuladen.

Logo Fonds Kulturelle Bildung im Alter (zip)

Logo Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (zip)


Wir freuen uns, wenn Sie uns helfen, den Fonds Kulturelle Bildung im Alter bekannt zu machen. Nutzen Sie dazu gern unseren Info-Flyer. Wenn Sie uns eine Mail an info@kubia.nrw schreiben, schicken wir Ihnen gedruckte Exemplare des Flyers zu. Hier finden Sie ihn zur Ansicht im PDF-Format:

Info-Flyer Fonds Kulturelle Bildung im Alter (PDF)

Das Vorgängerprogramm des Fonds Kulturelle Bildung im Alter war der Förderfonds Kultur & Alter des Landes NRW. Dieses Programm wurde von kubia im Jahr 2017 evaluiert.

Förderfonds Kultur & Alter. Evaluation der geförderten Projekte 2012 – 2015

kubia kompakt

Unsere Infoblätter bieten kompakte Informationen für Praktiker*innen aus Kultur und Kultureller Bildung. Darin erklären wir grundlegende Begriffe. Wir greifen aktuelle Themen auf und erläutern ihre Relevanz für die Praxis.