Diversitätsfonds NRW
Mit dem Programm „Diversitätsfonds Nordrhein-Westfalen“ fördert die Landesregierung künstlerische Perspektiven, die bisher unzureichend in der Kunst- und Kulturszene in NRW repräsentiert sind. Hierzu zählen z. B. die Perspektiven von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, schwarzen Menschen (PoC), älteren Menschen, Menschen mit Behinderung oder Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*, Inter* und queere Menschen (kurz: LSBTIQ*). Ziel ist es, die Diversitätsentwicklung insbesondere im Bereich der freien Künste zu stärken. Gefördert werden
- künstlerische Projekte
- Projekte von Kultureinrichtungen und anderen Kulturträgern aus Nordrhein-Westfalen, die unterrepräsentierten künstlerischen Perspektiven eine Plattform oder Weiterentwicklungsmöglichkeiten bieten (im Sinne einer glaubwürdigen „Anwaltschaft“)
- Konzeptentwicklungen für künstlerische- oder Empowerment-Projekte, die kooperativ und beteiligungsorientiert erarbeitet und öffentlichkeitswirksam angelegt sind
Um eine Förderung bewerben können sich Kulturschaffende und Gruppen der Freien Szene sowie Kultureinrichtungen oder -verbände, die im Sinne einer „glaubwürdigen Anwaltschaft“ in Kooperation mit unterrepräsentierten Künstler*innen Projekte durchführen und damit eine öffentlichkeitswirksame Plattform stellen oder Empowerment-Prozesse initiieren. Für Projekte im Jahr 2026 können in der Regel bis zu 25.000 Euro beantragt werden. Es ist ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent zu erbringen.
Weitere Informationen beim Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW.
Für das Förderjahr 2026 bietet das Ministerium für Kultur und Wissenschaft in Kooperation mit dem IMAP Institut erstmals Informationsveranstaltungen und Schreibwerkstätten zum Diversitätsfonds an.
Hier finden Sie die Termine und Anmeldemöglichkeiten bei IMAP.
Regionales Kultur Programm NRW
Das Regionale Kultur Programm NRW unterstützt Kooperations- und Netzwerkprojekte in den zehn Kulturregionen des Landes Nordrhein-Westfalen. Hier liegt der Fördersatz bei maximal 50 Prozent. Antragsberechtigt sind Kreise und Kommunen, Kultureinrichtungen jeglicher Größe, Vereine oder auch Einzelpersonen. Rechtzeitig vor der Antragstellung muss mindestens eine Beratung durch das zuständige regionale Kulturbüro in Anspruch genommen werden.
Weitere Informationen auf der Website des Regionalen Kultur Programms NRW.
Antragfrist
Die Antragsfrist für den Diversitätsfonds 2026 und das Regionale Kultur Programm NRW endet am 30. September 2025.
Ergänzungsmittel Barrierefreiheit
Zusätzlich können bei Vorhaben von und für Menschen mit Behinderung pro Projekt bis zu 5.000 Euro Ergänzungsmittel für die Herstellung von Barrierefreiheit geltend gemacht werden. kubia informiert über das Antragsverfahren und der Verwendungsmöglichkeiten der Ergänzungsmittel Barrierefreiheit:
Infoveranstaltung, Freitag, 05.09.2035, 11:00–12:30 Uhr (mit Deutscher Gebärdensprache) – Zur Anmeldung